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AGB

AGB
der Autaris Energy UG (haftungsbeschränkt) Stand 04.2026
A. Allgemeine Verkaufsbedingungen
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop oder direkt geschlossenen Verträge, auch Werkverträge gemäß Ziffer 2 zwischen uns, der
Autaris Energy UG (haftungsbeschränkt)
Altenceller Weg 70
29353 Ahnsbeck
Geschäftsführer: Daniel Gräfendorf
Telefon: +49 (0) 170 / 1153065

E-Mail: support@autaris-energy.de
und Ihnen als unseren Kunden und das vorvertragliche Schuldverhältnis zwischen der Autaris Energy UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Autaris Energy“ oder „wir“ genannt) als Verwenderin mit ihren Kunden. Diese Bedingungen gelten gegenüber dem Kunden auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
1.2 Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.


2. Vertragstypen

2.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden,
insbesondere für:
Werkverträge über die Auslegung, Planung, Montage und Installation
technischer Anlagen (insbesondere von Photovoltaikanlagen) nach Maßgabe der
besonderen Bestimmungen in Abschnitt B dieser AGB.
Kaufverträge über technische Anlagen (insbesondere Photovoltaikanlagen),
Material und Ausrüstungen (insbesondere Photovoltaikmodule und Aufstell-
bzw. Befestigungssysteme), Wechselrichter, Solar Speicher sowie Zubehör nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen in Abschnitt C dieser AGB.

2.2 Die allgemeinen Bestimmungen nach Abschnitt A dieser AGB gelten für
alle mit uns geschlossenen Vertragstypen.

2.3 Soweit ein Auftrag des Kunden sowohl Elemente der in Ziffer 2.1
genannten Vertragstypen enthält (typengemischter Vertrag), gelten die in
den Abschnitten B und C enthaltenen Regelungen vollumfänglich. Bei sich
widersprechenden Regelungen gilt die gesetzliche Regelung.


3. Auftragsannahme und -ausführung

3.1 Das Angebot von Autaris Energy ist kein verbindliches Angebot seitens Autaris Energy, sondern stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Der Kunde gibt das Angebot durch Annehmen des Links im Portal und Absenden dessen ab, er kann das Angebot aber auch schriftlich per Mail, Brief oder mündlich per Telefon oder persönlich annehmen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Autaris Energy dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annimmt. Autaris Energy behält sich vor, das Angebot nach einer negativ ausfallenden Bonitätsprüfung oder aus anderen Gründen abzulehnen. Autaris Energy ist berechtigt, die Auftragsbestätigung auch per E-Mail zu versenden.

3.2 Autaris Energy ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen ganz oder
teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

3.3 Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der Autaris Energy durch ihre Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Autaris Energy zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit einem Zulieferer.

3.4 Autaris Energy behält sich die Anpassung des Vertragspreises im angemessenen Verhältnis ausdrücklich vor, soweit sich die Preise von vertragsbestimmenden Zuliefererzeugnissen, Material und Vertriebskosten auch aus Gründen der Markt-, Lohn- und Währungsentwicklung nicht nur unwesentlich verändert haben und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragsausführung ein Zeitraum von mehr als vier Monate liegt.

3.5 Im Übrigen ist Autaris Energy berechtigt, dem Kunden statt der vertraglich vereinbarten Waren, qualitativ und preislich adäquate anderweitig beziehbare Waren zu liefern, wenn sie die vertraglich geschuldete Lieferung aufgrund von Lieferproblemen ihrer Zulieferer nicht erbringen kann.


4. Schutzrechte

4.1 Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd maßgebend, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Handelsübliche Abweichungen sind möglich und zulässig. Für diese Unterlagen behält sich die Autaris Energy alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

4.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Nutzung der geschuldeten Leistungen von Autaris Energy in der Bundesrepublik Deutschland geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen (Ziffern 4.3-4.6).

4.3 Autaris Energy wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die vereinbarten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Leistung in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen.

4.4 Voraussetzungen für die Haftung von Autaris Energy nach Ziffer 4.3 sind, dass der Kunde Autaris Energy von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen Autaris Energy überlässt oder nur im Einvernehmen mit dieser führt. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten daraufhin zu weisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.

4.5 Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, der Anspruch Dritter darauf beruht, dass der von Autaris Energy geschuldete Leistungsinhalt ohne deren Kenntnis geändert, auf eine sonstige Art und Weise bearbeitet und nicht mit von Autaris Energy zur Verfügung gestellten Leistungen genutzt wurde, sind Ansprüche gegen Autaris Energy ausgeschlossen.

4.6 Soweit anwendbar, bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.


5. Genehmigungen; ggf. erforderliche Zusatzarbeiten

5.1 Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung der PV-Anlage und ihrer Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss und Betrieb der PV-Anlage erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen, ist ausschließlich Aufgabe des Kunden, es sei denn es wurde Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5.2 Eventuelle Gebühren oder Netzanschlusskosten sowie jedwede sonstigen Kosten, die der am gewünschten Installationsort zuständige Strom-/ bzw. Verteilnetzbetreiber (örtliche Stadtwerke o.ä.) im Zusammenhang mit dem Netzanschluss/Inbetriebnahme und/oder dem Betrieb der PV-Anlage oder für die Abrechnung von Einspeiseerlösen oder für sonstige Leistungen in Rechnung stellt, sind in dem Gesamtpreis nicht enthalten und vom Kunden selber zu tragen. Auch die Kosten für einen eventuell nötigen Rundsteuerempfänger, den Austausch eines HAK oder das Versetzen des HAK sind nicht Bestandteil des Angebots. 

5.3 Die Einspeiseleistung der von uns gelieferten Photovoltaikanlagen wird gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben begrenzt. Eine technische Vorbereitung zur Steuerbarkeit der Anlage wird, wenn benötigt, durch uns vorbereitet.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verantwortung übernehmen für zukünftige Änderungen der Anforderungen des Netzbetreibers oder für die Nutzung von Steuerungs- bzw. Kommunikationsprotokollen, die nicht mit dem von uns bereitgestellten System kompatibel sind. Anpassungen, die durch Änderungen seitens des Netzbetreibers erforderlich werden, sind nicht Bestandteil unseres Liefer- und Leistungsumfangs und können zusätzliche Kosten verursachen.


6. Berechnungen und Kalkulationen

6.1 Soweit durch Autaris Energy finanzielle Berechnungen und Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Photovoltaikanlagen und/oder sonstige Ertragsberechnungen und/oder Berechnungen zur Stromeinsparung (insgesamt nachfolgend „PV-Kalkulationen“ genannt) angeboten oder erstellt werden, gelten folge Bestimmungen:

6.2 PV-Kalkulationen stellen lediglich Beispielberechnungen dar, die keine Verbindlichkeit haben, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Autaris Energy haftet nicht für die Richtigkeit der PV-Kalkulationen, ebenso wenig für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den PV-Kalkulationen enthaltenen Angaben. Die PV-Kalkulationen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar.


7. Installationsvoraussetzungen

7.1 Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude und insbesondere der Dachstuhl der zusätzlichen Last einer PV-Anlage standhalten kann und beauftragt ggf. auf seine eigenen Kosten zur Überprüfung der Standsicherheit einen Baustatiker. Die Feststellung bzw. Sicherstellung der Standsicherheit ist nicht von der durch Autaris Energy erbrachten Planung umfasst. Sollte Autaris Energy nach Abschluss des Vertrags Mängel in der Standsicherheit feststellen, ist Autaris Energy berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unberührt.

7.2 Die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen der einschlägigen Landesbauordnung durch den Kunden wird von Autaris Energy vorausgesetzt. Die entsprechende Prüfung und die gegebenenfalls erforderliche Schaffung der notwendigen Voraussetzungen obliegen dem Kunden. Er trägt auch die damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Autaris Energy schuldet die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen nicht, es sei denn, es ist etwas anderes vertraglich vereinbart.

7.3 Die Einhaltung, Prüfung und Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Auflagen (z. B. PV-Pflichten, Genehmigungen, Vorgaben des Bauamts) liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer nicht erfüllten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung resultieren, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

7.4 Soweit zur Erbringung der geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich, gewährt der Kunde Autaris Energy und seinen Beauftragten den ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf denen die Photovoltaikanlage und ihre Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Solarstromspeicher, etc.) zu installieren sind. Zudem hat der Kunde eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass ein für die Montage ggf. notwendiges Gerüst durch Autaris Energy aufgestellt werden kann. Sämtliche Fristen und Termine, die für die Lieferungen und Leistungen von Autaris Energy maßgeblich sind, verlängern sich um den Zeitraum, in dem Autaris Energy aufgrund von vom Kunden verursachte Montagebehinderungen in der Leistungserbringung beeinträchtigt war. Etwaige hierdurch entstehende Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle sind vom Kunden zu tragen.

7.5 Sollten sich während der Projektierung oder der Projektumsetzung bauliche Risiken oder Gefahrenstellen (dazu gehören auch Umweltgefährdungen) ergeben, oder gesetzliche Vorschriften und Regelungen eine vertragsgerechte Auftragsausführung behindern, ist Autaris Energy berechtigt, das Projekt zu unterbrechen. Sofern möglich und vom Kunden gewünscht, erstellt Autaris Energy dem Auftragnehmer ein Angebot zur Abstellung der Projektbehinderung. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an oder stellt die Mängel nicht eigenständig (durch eigene Leistung) oder durch einen eigens beauftragten Fachunternehmer ab, behält Autaris Energy sich vor, die weitere Umsetzung des Auftrags abzulehnen. Autaris Energy ist dazu berechtigt, dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unberührt.

7.6 Autaris Energy weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Haftung für Schäden an besonderen Dachkonstruktionen übernommen wird, insbesondere wenn unter den Ziegeln sogenannte Pappdocken vorhanden sind oder die Ziegel von innen verstrichen wurden. Solche Konstruktionen können bei der Installation einer Photovoltaikanlage beschädigt werden. Autaris Energy übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die auf diese Gegebenheiten zurückzuführen sind, sowie keine Gewährleistung für die anschließende Dichtheit des Dachaufbaus. Der Kunde ist verpflichtet, Autaris Energy vor der Auftragsvergabe über derartige Gegebenheiten zu informieren. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde, dass er sich dieses Haftungsausschlusses bewusst ist und diesen akzeptiert.

7.7 Eine ggf. vorhandene Sturmklammerung kann im Zuge der PV-Montage nicht nachträglich erneuert werden. Einzelne Klammern können durch die Montage beeinträchtigt werden. Die installierte PV-Unterkonstruktion fixiert die Dachpfannen zusätzlich und reduziert die Windangriffsfläche, sodass die Sturmsicherheit des Daches nicht wesentlich verschlechtert wird.

7.8 PV-Module können zu erhöhtem Schnee- und Eisabgang führen. Der Auftraggeber ist für die Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten sowie für geeignete Sicherheitsmaßnahmen im Gefahrenbereich (z. B. Absperrung, Warnhinweise, Schneefang) verantwortlich. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden infolge Schnee-/Eisabgangs ist ausgeschlossen, soweit dieser nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

7.9 Voraussetzung für die Installation der von dem Kunden in Auftrag gegebenen Autaris Energy Solar-Anlage ist die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie eine positive Netzverträglichkeitsuntersuchung des örtlichen Netzbetreibers, die vorab von dem Kunden beauftragt werden muss, unter Beachtung aller individuellen Festlegungen des Netzbetreibers.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum der Autaris Energy, bis der Kunde sämtliche aus dem jeweiligen Vertrag resultierenden Ansprüche erfüllt hat. Autaris Energy verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

8.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Gegenstände untersagt, es sei denn Autaris Energy hat die Zustimmung erteilt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Autaris Energy unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

8.3 Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autaris Energy nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs umzubilden und zu verarbeiten. Im Falle der Verarbeitung und Umbildung dieser erfolgt dies im Namen und für die Autaris Energy, jedoch ohne dass ihr hieraus Verpflichtungen entstehen. Im Falle des Erlöschens des Eigentums infolge Verbindung oder Vermischung verpflichtet sich der Kunde, mit Abschluss des Vertrags der Autaris Energy auf Anforderung einen (Mit-) Eigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes zu übertragen. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt Autaris Energy jedoch alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer/Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde erteilt der Autaris Energy alle zur Durchsetzung der abgetretenen Forderung erforderlichen Informationen.

8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzugs des Kunden, ist Autaris Energy berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen.

8.5 Der Kunde verwahrt im Eigentum der Autaris Energy stehende Gegenstände unentgeltlich für diese.

8.6 Bei Pflichtverletzung des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden schriftlich gesetzten Frist zur Leistung vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, hierzu das Grundstück des Kunden zu betreten und die Gegenstände zur Tilgung der gesicherten Forderungen zu verwerten.


9. Schadensersatz

9.1 Autaris Energy haftet – vorbehaltlich der Regelungen der Ziffer 9.6 – gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn es sich um einen Schaden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Autaris Energy, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

9.2 Autaris Energy haftet auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst erlaubt, auf deren Erfüllung der Kunde daher vertrauen kann und auch vertrauen darf), bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Bei Schäden, die auf eine leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten zurückzuführen sind, haftet Autaris Energy nur, soweit es sich um Körper- und Gesundheitsschäden handelt.

9.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit von Autaris Energy Arbeitnehmern und Mitarbeitern, welche nicht zu den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Autaris Energy gehören, verursacht werden.

9.4 Autaris Energy haftet nicht für unvorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt ein Fall der Ziffer 9.1 vor.

9.5 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Autaris Energy einschließlich deren Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe.

9.6 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


10. Umsatzsteuer, Rechnungslegung, Fälligkeit der Zahlungen

10.1 Die Umsatzsteuer (USt) ist, soweit nicht anders ausgewiesen, in den Preisen von Autaris Energy nicht enthalten. Die jeweils geltende gesetzliche USt. wird, soweit diese anfällt, gesondert ausgewiesen und berechnet.

10.2 Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, erhält der Kunde nach vollständiger Erfüllung der seitens Autaris Energy im Rahmen dieses Auftrags übernommenen Leistungsverpflichtungen eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 7 Tage nach Rechnungseingang beim Kunden zur Zahlung ohne Abzug fällig. Teilrechnungen sind möglich. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes mit Verfügungsmöglichkeit auf dem Konto der Autaris Energy maßgebend.


11. Eigentumserklärung

Der Kunde erklärt mit Annahme des Angebots verbindlich, Eigentümer des Gebäudes oder in anderer Weise berechtigt zu sein, auf/in dem die Solar-Anlage installiert werden soll. Bei Miteigentum z. B. von Ehe-/Lebenspartnern ist der Auftraggeber verpflichtet, sich auch die schriftliche Zustimmung des Miteigentümers einzuholen.


12. Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Kunde darf nur mit Zustimmung von Autaris Energy Forderungen an Dritte
abtreten, verpfänden und/oder als Sicherheit hinterlegen. Der Kunde ist
nicht berechtigt, Forderungen gegenüber Autaris Energy aufzurechnen, es sei
denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


13. Datenschutz

13.1 Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie beispielhaft Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer) werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen verarbeitet. Autaris Energy wird zur Gewährleistung der Datensicherheit angemessene technische Lösungen einsetzen.

13.2 Autaris Energy nutzt Ihre Daten in diesem Zusammenhang auch, um Ihnen einen mit Autaris Energy kooperierenden Installationsfachbetrieb zur Installation zu vermitteln. Ihre Daten werden zu diesem Zweck an einen Installationsfachbetrieb übermittelt, damit dieser mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann.

13.3 Alle allgemeinen Informationen zum Datenschutz können der beigefügten Datenschutz-Information entnommen werden.


14. Allgemeine Bestimmungen für alle Vertragstypen

14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Autaris Energy und dem Kunden findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

14.2 Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten Ahnsbeck.

14.3 Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesen Fällen, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleich kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

14.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform, dies gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses.


15. Bilder und Videoaufzeichnungen für Werbemaßnahmen und Social Media

Der Kunde akzeptiert, dass Autaris Energy oder beauftragte dritte Bilder, Ton und Videoaufzeichnungen während oder nach der arbeit von den installierten Komponenten aufnehmen dürfen, er akzeptiert weiterhin dass diese aufgenommen Bilder und Videos durch Autaris Energy oder dritte für Werbemaßnahmen oder auf Social Media genutzt werden dürfen. Möchte der Kunde nicht, dass solche Aufnahmen angefertigt werden, muss er vorab diesem Punkt in den AGBs widersprechen. Sollte der Kunde erst im Nachgang diesem Punkt widersprechen, können Schadensersatzansprüche von Autaris Energy geltend gemacht werden für z.B bereits gedrucktes Werbematerial, für die Erstellung von Werbematerial  usw. 


B. Besondere Bedingungen für Werkverträge

1. Inhalt der Montageverpflichtung, Einspeisevertrag

1.1 Autaris Energy ist verpflichtet, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, eine zu installierende Anlage betriebsfertig unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Vorschriften zu montieren.

1.2 Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss – soweit nicht anders schriftlich mit der Autaris Energy vereinbart – dem Kunden obliegt. Besondere Hinweise der Autaris Energy sind zu beachten.


2. Ausführungs- und Installationstermine

2.1 Den konkreten Installationstermin für die PV-Anlage wird Autaris Energy mit dem Kunden abstimmen. In der Regel erfolgen die Installation und Fertigstellung der Anlage binnen acht Wochen nach Beauftragung. Witterungsbedingt kann es zu Abweichungen kommen. Die genannten Liefer- und Ausführungstermine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und sind, soweit nicht anders vereinbart, deshalb nicht verbindlich. Kann ein Installationstermin nicht eingehalten werden, werden die Parteien unverzüglich einen neuen Termin vereinbaren.

2.2 Sollten die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, Beschädigungen von Anlagen, behördlicher Anordnungen oder durch sonstige Umstände mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, deren Abwendung nicht oder nicht mit einem angemessenen technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwand erreicht werden kann, an der Erfüllung ihrer Leistungen ge- bzw. behindert sein, so ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis diese Umstände und Folgen beseitigt sind. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer informieren. Entsprechendes gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachkommen zu können.

2.3 Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung und/oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.


3. Voraussetzungen für die Montageleistungen, Annahmeverzug des Kunden

3.1 Voraussetzung für die betriebsfertige Montage der Photovoltaik-Anlage ist das Vorliegen der vertraglich festgelegten baulichen Erfordernisse für die Anlagenmontage. Es obliegt grundsätzlich dem Kunden, das Vorliegen dieser baulichen, insbesondere statischen Voraussetzungen auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten zu schaffen und der Autaris Energy nachzuweisen, es sei denn, Autaris Energy übernimmt diese Leistungen ausdrücklich.

3.2 Der Kunde gestattet der Autaris Energy und ihren Erfüllungsgehilfen uneingeschränkten Zugang zu dem Montageplatz, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist.

3.3 Der Kunde sichert zu, dass die zur Montage der Anlage erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der zuständigen Baubehörde erfolgt ist und etwaige sonstige öffentlich-rechtliche Gestattungen eingeholt worden sind. Die Autaris Energy ist berechtigt, vom Kunden einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

3.4 Kommt der Kunde hinsichtlich der Werkleistung in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so ist Autaris Energy berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits ausgeführter Leistungen auf den Kunden über.


4. Abnahme

4.1 Die Abnahme durch den Kunden hat zu erfolgen, wenn die Photovoltaik-Anlage – abgesehen von unwesentlichen Mängeln – vertragsgemäß hergestellt ist.

4.2 Über die Abnahme kann ein Protokoll angefertigt werden, das von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist. Autaris Energy kann sich bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von einem Dritten vertreten lassen.

4.3 Die Abnahme kann nur dann verweigert werden, wenn die ausgeführte Leistung Mängel aufweist, welche den vereinbarten Gebrauch wesentlich beeinträchtigen oder das Recht auf Wandlung begründen.

4.4 Hinsichtlich der Abnahme gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Photovoltaik-Anlage vom Kunden in Gebrauch genommen worden ist.

4.5 Mit der Abnahme gehen Nutzen und Lasten und die Gefahr auf den Auftraggeber über.


5. Gewährleistung

5.1 Für Ertragsprognosen und – Berechnungen im Zusammenhang mit der technischen Auslegung von Anlagen werden aufgrund mathematischer Modelle und langfristiger Wettermodelle geschätzte Werte verwendet. Autaris Energy übernimmt keine Haftung für den realen Energieertrag, der durch verschiedene äußere und materialbedingte Umstände abweichen kann.

5.2 Soweit nicht bereits im Abnahmeprotokoll erfolgt, hat der Kunde Sach- und Rechtsmängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde wird Autaris Energy unterstützen, indem er aufgetretene Mängel konkret beschreibt, die zur Mängeluntersuchung und – Beseitigung vor Ort erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt sowie – soweit erforderlich – die Mängelbeseitigung ermöglicht. Bei mangelhafter Leistung hat Autaris Energy nach Wahl das Recht, den Mangel kostenfrei zu beseitigen. Ist die Beseitigung des Mangels unzumutbar oder ist sie unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und Autaris Energy sie deshalb verweigert, so kann der Kunde durch Erklärung gegenüber Autaris Energy eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) fordern. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind oder von Erträgen, welche üblicherweise mit dem Vertragsgegenstand zu erzielen sind. Wenn zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels eine endgültige Behebung nicht möglich ist, ist Autaris Energy berechtigt, eine behelfsmäßige Behebung vorzunehmen, der zum geeigneten Zeitpunkt eine endgültige folgen muss.

5.3 Die Mängelansprüche für Autaris Energy Solar-Anlagen verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen von in der Regel 2 Jahren, beginnend mit der Abnahme. Die Einschränkungen der Gewährleistungsfrist gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Vorsatz von Autaris Energy.

5.4 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen vor allem bei eigenmächtig durchgeführten Änderungen an den Einstellungen des Wechselrichters oder Batteriespeichers. Diese Veränderungen führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Nur Autaris Energy oder der Kunde nach Rücksprache mit Autaris Energy ist befugt auf Anweisung von Autaris Energy, Änderungen durchzuführen. 


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Wenn nicht anders in der Angebotsbestätigung vereinbart, ist die Auftragssumme wie folgt fällig: 60% nach Montage der Solarmodule, 40% nach Fertigstellung des AC-seitigen Netzanschlusses. Die Überweisung erfolgt nach Anforderung der Autaris Energy.

6.2 Bei Onlinebestellungen ist immer Vorkasse vor Auslieferung fällig. 


C. Besondere Bedingungen für Kaufverträge

1. Gefahrübergang

1.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, wenn die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Dies gilt auch für den Fall, dass frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.

1.2 Ist vereinbart, dass der Kunde die Waren abholt, so geht abweichend von vorstehenden Bestimmungen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung und deren Anzeige gegenüber dem Kunden auf diesen über. Dem steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme der Ware ist.


2. Gewährleistung

2.1 Der Kunde hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Fehler zu prüfen und der Autaris Energy schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Rügefrist beträgt in diesem Falle 3 Tage. Die Rügen sind so rechtzeitig vor einer Be- und Verarbeitung mitzuteilen, dass die Autaris Energy noch Abhilfe schaffen kann. Versäumt der Kunde die Rüge, verliert er etwaige Gewährleistungsrechte.

2.2 Alle diejenigen Gegenstände sind unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Ist die Beseitigung des Mangels unzumutbar oder ist sie unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und Autaris Energy sie deshalb verweigert, so kann der Kunde durch Erklärung gegenüber Autaris Energy eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) fordern. Soweit eine Nachbesserung nicht erfolgreich ist, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind oder von Erträgen, welche üblicherweise mit dem Vertragsgegenstand zu erzielen sind. Wenn zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels eine endgültige Behebung nicht möglich ist, ist Autaris Energy berechtigt, eine behelfsmäßige Behebung vorzunehmen, der zum geeigneten Zeitpunkt eine endgültige folgen muss.

2.3 Zusätzlich und unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller Garantien gemäß den jeweiligen Herstellerangaben. Es ist Sache des Herstellers des jeweiligen Produktes, zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Garantiefall vorliegt. Falls dies der Fall ist, ist es Sache des Produktherstellers, geeigneten Ersatz zu leisten und/oder die Reparatur zu veranlassen. Im Fall der Nichterbringung der Garantieleistung durch den Hersteller ist Autaris Energy zu keiner Garantieleistung verpflichtet. Autaris Energy verweist auf die gesonderten Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers der Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher, Unterkonstruktion und Zubehör. Der Kunde kann hieraus Ansprüche lediglich gegenüber dem Hersteller geltend machen.

2.4 Soweit der Hersteller der Photovoltaik-Module bzw. des Batteriespeichers dem Kunden besondere Gewährleistungsansprüche gegen ihn direkt einräumt, werden hierdurch keine Ansprüche gegenüber Autaris Energy begründet. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Hersteller der Photovoltaik-Module bzw. des Batteriespeichers obliegt dem Kunden eigenverantwortlich. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind oder von Erträgen, welche üblicherweise mit dem Vertragsgegenstand zu erzielen sind. Es ist Sache des Herstellers des jeweiligen Produktes, zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Garantiefall vorliegt.

2.5 Ansprüche des Kunden gegen Autaris Energy gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

2.6 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit es sich lediglich um eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, Blitzschlags, Überspannung oder anderer äußerer Einflüsse entstanden sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden von dem Kunden oder einem Dritten unsachgemäße Änderungen und Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen oder Wartungsarbeiten unterlassen, so bestehen für daraus resultierende Folgen keine Mängelansprüche.

2.7 Ist der Kunde Verbraucher, verjähren Mängelansprüche für Autaris Energy innerhalb der gesetzlichen Fristen, beginnend mit der Ablieferung. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist für ein gebrauchtes Wirtschaftsgut zwei Jahre. Andernfalls sind Ansprüche wegen Mängeln an gebrauchten Wirtschaftsgütern ausgeschlossen. Die Einschränkungen der Gewährleistungsfrist gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Vorsatz von Autaris Energy.

2.8 Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Abschnitt A Ziffer 9. Weitergehende oder andere als die, in Abschnitt C Ziffer 2 geregelten Ansprüche des Kunden gegen die Verwenderin und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.


3. Vertragsschluss

3.1 Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

3.2 Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden; Ihr gegebenenfalls nach § 3 bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

3.3 Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

3.4 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen.

3.5 Bestellungen von Lieferungen ins Ausland können wir nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigen. Den Mindestbestellwert können Sie den in unserem Online-Shop bereitgestellten Preisinformationen entnehmen.

3.6 Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.


4. Widerrufsrecht

4.1 Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

4.2 Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

4.3 Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Autaris Energy, mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.autaris-energy.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an (hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung-

4.4 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

(a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,

(b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.


5. Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorkassezahlung

5.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.

5.2 Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.


6. Preise und Versandkosten

6.1 Sämtliche Preisangaben in unserem Online-Shop sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten.

6.2 Die Versandkosten sind in unseren Preisangaben in unserem Online-Shop angegeben. Der Preis einschließlich Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor Sie die Bestellung absenden.

6.3 Wenn wir Ihre Bestellung gemäß § 4 Abs. 1 durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.

6.4 Wenn Sie Ihre Vertragserklärung wirksam gemäß § 3 widerrufen, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Erstattung bereits bezahlter Kosten für den Versand zu Ihnen (Hinsendekosten) verlangen (vgl. zu sonstigen Widerrufsfolgen § 3 Abs. 3).


7. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

7.1 Der Kaufpreis und die Versandkosten sind spätestens binnen einer (1) Woche ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen.

7.2 Sie können den Kaufpreis und die Versandkosten nach Ihrer Wahl auf unser im Online-Shop angegebenes Konto überweisen, uns eine Einzugsermächtigung erteilen oder per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen. Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.

7.3 Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.

7.4 Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

PayPal Plus
Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Sie werden auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben, die Verwendung Ihrer Daten durch PayPal und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen. Dieser Zahlungsdienst ist nur verfügbar für Waren, die kurzfristig (10Tage) oder sofort lieferbar sind. Für Waren aus Vorbestellungen kann dieser Zahlungsdienst nicht in Anspruch genommen werden. 
Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Wenn Sie die Zahlungsart Kreditkarte gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber von Ihrem Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und Ihre Karte belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Wenn Sie die Zahlungsart Rechnung gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung und Abgabe der Bestellung treten wir unsere Forderung an PayPal ab. Sie können in diesem Fall nur an PayPal mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Für die Zahlungsabwicklung über PayPal gelten – ergänzend zu unseren AGB – die AGB und die Datenschutzerklärung von PayPal. Weitere Informationen und die vollständigen AGB von PayPal zum Rechnungskauf finden Sie hier: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pui-terms?locale.x=de_DE.


8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.


9. Haftung

9.1 Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9.2 In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für entgangene Einspeisevergütung, es sei denn, diese wurde durch unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.

9.3 Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.


D. Allgemeine Bedingungen

1. Urheberrechte

Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Online Shop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.


2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

2.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

2.2 Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, Nettetal. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

2.3 Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

 

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