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Animiertes Bild über den §14a EnWG und die Module 1,2,3 sowie Netzentgelt-Rabatte. Auf dem Bild ist zusätzlich ein Haus mit PV-Anlage und ein Auto mit einer Wallbox zu sehen.

§14a EnWG & Module 1, 2 und 3: Wie du dir garantierte Netzentgelt-Rabatte sicherst und warum der Netzbetreiber sie an dich weitergeben muss

Mit §14a EnWG ist seit 2024 ein Thema auf dem Tisch, das für alle spannend ist, die eine Wärmepumpe, Wallbox, Batteriespeicher oder eine größere Klimaanlage betreiben, also für viele unserer PV-Kunden.

Kurz gesagt:
Der Netzbetreiber darf bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf etwas runterregeln, um das Stromnetz zu entlasten. Im Gegenzug muss er Dir reduzierte Netzentgelte anbieten. Diese Rabatte sind in den Modulen 1, 2 und 3 genau geregelt und sie müssen über Deinen Stromlieferanten auf Deiner Rechnung landen.

In diesem Beitrag erklären wir:

  • welche Geräte überhaupt betroffen sind,
  • wie die Module 1, 2 und 3 funktionieren,
  • wie stark der Netzbetreiber eingreifen darf,
  • und mit welchen Einsparungen Du rechnen kannst

Wer ist von §14a EnWG betroffen?

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten u. a.:

  • Wärmepumpen
  • Wallboxen fürs E-Auto
  • Batteriespeicher
  • Klimageräte über 4,2 kW

Diese Geräte können vom Netzbetreiber temporär gedrosselt werden, wenn es im Netz knapp wird. Im Gegenzug bekommst Du vergünstigte Netzentgelte.

Wichtig:
Dein „normaler“ Haushaltsstrom (Licht, Steckdosen, Küche etc.) gehört nicht in diese Kategorie und wird nicht gedrosselt.

Wie stark darf der Netzbetreiber drosseln und wie oft?

Hier herrscht viel Unsicherheit, deswegen einmal klar und einfach:

  • Der Netzbetreiber darf Deine Wärmepumpe, Wallbox oder den Speicher nicht einfach abschalten.
  • Es muss immer mindestens 4,2 kW Leistung am Anschluss zur Verfügung stehen. Deine Wärmepumpe läuft also weiter, Dein E-Auto lädt weiter - nur eben langsamer.
  • Gesteuert werden darf nur bei drohender oder bestehender Netzüberlastung, nicht „auf Verdacht“, weil es gerade praktisch wäre.

Zur Dauer:

  • In der Übergangsphase, solange noch nicht überall intelligente Messsysteme verbaut sind, ist die präventive Drosselung auf maximal 2 Stunden pro Tag begrenzt und auch nur, wenn es tatsächlich nötig ist.
  • Bei einer echten Störung darf länger eingegriffen werden, die Steuerung muss aber beendet werden, sobald sich die Situation im Netz entspannt hat.

Unterm Strich:
Deine Anlage kann zeitweise gedrosselt, aber nicht lahmgelegt werden und auch nur, wenn die Netzsicherheit das erfordert.

Die drei Module im Überblick

Die Bundesnetzagentur hat drei Modelle festgelegt, über die die Netzentgelt-Rabatte abgewickelt werden. Sie heißen Modul 1, Modul 2 und Modul 3.

Modul 1 – Pauschaler Netzentgelt-Rabatt (Standard)

Modul 1 ist der Standardfall: Wenn Du nichts aktiv auswählst, landest du in Modul 1.

  • Du bekommst einen festen jährlichen Rabattbetrag auf das Netzentgelt, eine Art „Flat“.
  • Die Messung kann über denselben Zähler wie Dein Haushaltsstrom laufen, ein separater Zähler ist nicht zwingend nötig.
  • Je nach Netzgebiet liegt der Rabatt typischerweise irgendwo um die 150–190 € brutto pro Jahr; häufig wird ein Durchschnitt von rund 165 € genannt.

Für wen ist Modul 1 interessant?

  • Für Haushalte, die es einfach wollen: einmal anmelden, jedes Jahr eine feste Gutschrift.
  • Für Anlagen mit moderatem Zusatzverbrauch (z. B. Wärmepumpe im gut gedämmten Haus, normal genutzte Wallbox).

Modul 2 – Rabatt pro kWh (separater Zähler)

Bei Modul 2 wird nicht pauschal ein Betrag abgezogen, sondern der Arbeitspreis des Netzentgelts pro kWh für Deine steuerbare Verbrauchseinrichtung wird stark reduziert.

Typischer Mechanismus:

  • Das Netzentgelt für diese kWh wird z. B. auf 40 % des normalen Arbeitspreises gesenkt - also 60 % Rabatt auf jede kWh, die über diesen Zähler läuft.
  • Dafür ist ein separater Zähler nötig, der nur die Wärmepumpe, Wallbox o. Ä. misst.

Wichtig zu wissen:
Mit dem separaten Zähler kommt in der Regel auch eine zweite Zählergebühr (Messentgelt) dazu. Einige Netzbetreiber reduzieren diese Gebühr oder bieten spezielle Konditionen an, andere berechnen einen vollen zusätzlichen Grundpreis. Das kann je nach Netzgebiet zwischen „fast egal“ und „macht Modul 2 weniger attraktiv“ schwanken. Entscheidend ist also immer ein Blick ins Preisblatt deines Netzbetreibers.

Für wen ist Modul 2 geeignet?

  • Für Haushalte mit sehr hohem Verbrauch über die steuerbare Anlage
  • z. B. große Wärmepumpen mit vielen Betriebsstunden oder intensiv genutzte Wallboxen,
  • bei denen sich der pro-kWh-Rabatt trotz zusätzlicher Zählergebühr rechnet.

Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte (Bonus fürs Lastmanagement)

Modul 3 ist das „Smart-Home-Modul“: Hier gibt es zeitvariable Netzentgelte, also verschiedene Preiszonen (z. B. günstig nachts, teurer im Spitzenlastbereich). So wirst Du belohnt, wenn du Deinen Verbrauch in netzentlastende Zeiten schiebst.

Wichtig:

  • Modul 3 gibt es nur in Kombination mit Modul 1.
  • In der Regel brauchst Du dafür ein intelligentes Messsystem (Smart Meter).
  • Der Netzbetreiber definiert unterschiedliche Zeitfenster mit NT (Niedrigtarif), ST (Standard) und eventuell HT (Hochtarif).

Für wen macht Modul 3 Sinn?

  • Für alle, die flexible Verbraucher haben (Wärmepumpe, Wallbox, Speicher)
  • und Lust haben, diese via Steuerung / Energiemanagement in günstige Zeitfenster zu legen.
  • In Kombination mit PV und Speicher kannst Du Netzstrom günstig beziehen, wenn das Netzentgelt niedrig ist und sonst möglichst viel eigenen Solarstrom nutzen.

Warum müssen die Rabatte beim Kunden landen?

Der eigentliche Clou aus Kundensicht:
Die Netzentgelt-Reduzierungen sind reguliert und nicht verhandelbar.

  • Der Netzbetreiber rechnet die reduzierten Netzentgelte mit Deinem Stromlieferanten ab.
  • Der Lieferant ist verpflichtet, diese Reduzierung in Deiner Stromrechnung zu berücksichtigen.
  • Die Entlastung muss in der Rechnung klar erkennbar ausgewiesen werden.
  • Die zugrunde liegenden Beträge und Prozentsätze stehen im Preisblatt des Netzbetreibers und unterliegen der Aufsicht der Bundesnetzagentur.

Damit ist sichergestellt:
Die Netzentgelt-Rabatte können nicht einfach beim Netzbetreiber „hängen bleiben“, sondern müssen 1:1 über den Lieferanten an Dich als Endkunden durchgereicht werden.

Beispiel: Was bringt Modul 1 in Euro?

Nehmen wir eine Kundin mit PV-Anlage, Wärmepumpe und §14a-Anmeldung. Sie nutzt Modul 1.

  • Angenommene pauschale Netzentgelt-Reduzierung: 165 € brutto pro Jahr

Rechnung:

  • über 10 Jahre: 10 × 165 € = 1.650 €
  • über 20 Jahre: 20 × 165 € = 3.300 €

Diese Beträge kommen zusätzlich zu den Einsparungen aus:

  • PV-Eigenverbrauch,
  • Einspeisevergütung,
  • und ggf. günstigeren Wärmepumpen-Tarifen.

Für viele ist Modul 1 damit ein solider „No-Brainer“: einmal eingerichtet, läuft der Rabatt automatisch.

Beispiel: Modul 1 + Modul 3 mit Lastverschiebung

Schauen wir uns ein Beispiel an, wie Modul 3 die Sache noch spannender machen kann.

Annahmen:

  • Wärmepumpe und/oder Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung
  • Jahresverbrauch über diese Geräte: 4.000 kWh
  • Standard-Netzentgelt ohne Modul 3: 7 ct/kWh
  • Mit Modul 3 definiert der Netzbetreiber 3 Zonen:

    • NT (Niedrigtarif): 3 ct/kWh

    • ST (Standard): 7 ct/kWh

    • HT (Hochtarif): 10 ct/kWh

Ohne Modul 3 (nur Standardtarif):

  • 4.000 kWh × 0,07 € = 280 € Netzentgelt pro Jahr

Mit Modul 3, und du nutzt ein einfaches Energiemanagement:

  • 50 % der Energie (2.000 kWh) laufen in den günstigen NT
  • 30 % (1.200 kWh) im Standard
  • 20 % (800 kWh) im HT

Rechnung mit Modul 3:

  • 2.000 kWh × 0,03 € = 60 €
  • 1.200 kWh × 0,07 € = 84 €
  • 800 kWh × 0,10 € = 80 €

Summe: 60 € + 84 € + 80 € = 224 € Netzentgelt pro Jahr

Ersparnis nur durch Modul 3:
280 € – 224 € = 56 € pro Jahr

Jetzt kommt Modul 1 dazu:

  • Pauschalrabatt Modul 1: 165 € pro Jahr
  • Zusatzvorteil durch Modul 3: 56 € pro Jahr

Gesamtvorteil: 221 € Netzentgelt-Ersparnis pro Jahr

Über 20 Jahre:

  • 221 € × 20 = 4.420 € (ohne Zinseszinseffekt)

Natürlich sind das vereinfachte Beispielzahlen aber sie zeigen deutlich, dass sich ein clever eingesetztes Modul 1 + 3 bei vielen PV-Haushalten mit Wärmepumpe/Wallbox richtig lohnt.

Beispiel: Modul 1 + Modul 3 plus variabler Stromtarif (z. B. Octopus Heat)

Noch interessanter wird es, wenn Du die Netzentgelt-Module mit einem variablen Stromtarif kombinierst also einem Tarif, bei dem der Arbeitspreis je kWh je nach Uhrzeit unterschiedlich ist (z. B. Börsenstromtarif wie Octopus Heat / frühere „Intelligent Go“-Modelle).

Nehmen wir ein vereinfachtes Beispiel:

Ausgangslage:

  • Wärmepumpe und/oder Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung
  • 4.000 kWh Jahresverbrauch über diese Geräte
  • Du nutzt Modul 1 + Modul 3
  • Du hast einen variablen Tarif mit z. B.:

    • Tagstrom (06–22 Uhr): 30 ct/kWh

    • Nachtstrom (22–06 Uhr): 20 ct/kWh

Netzentgelte (vereinfacht, analog zum vorherigen Beispiel):

  • Standard-Netzentgelt ohne Modul 3: 7 ct/kWh
  • Mit Modul 3 definiert der Netzbetreiber:

    • NT (Niedrigtarif): 3 ct/kWh

    • ST (Standard): 7 ct/kWh

    • HT (Hochtarif): 10 ct/kWh

Dein Energiemanagement macht nun zwei Dinge gleichzeitig:

  1. Es schiebt möglichst viel Verbrauch in die günstigen Nachtstunden (20 ct statt 30 ct Arbeitspreis).

  2. Es nutzt im Rahmen von Modul 3 möglichst oft die NT-Zeitfenster beim Netzentgelt.

Ohne Modul 3 und ohne Lastverschiebung (alles Standard, alles tagsüber):

  • Arbeitspreis: 0,30 €/kWh
  • Netzentgelt: 0,07 €/kWh
  • Gesamt: 0,37 €/kWh

Kosten pro Jahr:

  • 4.000 kWh × 0,37 € = 1.480 €

Mit Modul 3 + variablem Tarif und Lastverschiebung, z. B.:

  • 60 % des Verbrauchs (2.400 kWh) laufen nachts, wenn der Arbeitspreis günstiger ist
  • 40 % (1.600 kWh) bleiben tagsüber

Gleichzeitig verteilen wir den Verbrauch netzentgeltseitig auf:

  • 50 % in NT (3 ct), 30 % in ST (7 ct), 20 % in HT (10 ct)

Zur Vereinfachung nehmen wir an, dass sich Nachtstunden und NT-Zeiten gut überschneiden, muss nicht perfekt sein, aber als Beispiel reicht es.

Arbeitspreise:

  • 2.400 kWh × 0,20 € = 480 €
  • 1.600 kWh × 0,30 € = 480 €

960 € Arbeitspreis-Kosten pro Jahr

Netzentgelte:

  • 2.000 kWh × 0,03 € = 60 €
  • 1.200 kWh × 0,07 € = 84 €
  • 800 kWh × 0,10 € = 80 €

224 € Netzentgelt pro Jahr

Gesamt mit Modul 3 + variablem Tarif:

  • 960 € + 224 € = 1.184 € pro Jahr

Zum Vergleich: ohne Modul 3 und ohne variablem Tarif hatten wir:

  • 1.480 € pro Jahr

Ersparnis nur durch Tarif + Lastverschiebung + Modul 3:

  • 1.480 € – 1.184 € = 296 € pro Jahr

Und jetzt kommt wieder Modul 1 dazu:

  • Pauschalrabatt Modul 1: ca. 165 € pro Jahr

→ Gesamtvorteil:

  • 296 € + 165 € = 461 € pro Jahr

Über 20 Jahre (ohne Zinseszinseffekt gerechnet):

  • 461 € × 20 = 9.220 € Ersparnis allein aus dem Zusammenspiel von

    • netzorientierter Steuerung (§14a),

    • Modul 1 + Modul 3

    • und einem clever genutzten variablen Stromtarif.

Natürlich ist das ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit gerundeten Zahlen aber es zeigt sehr deutlich:

Wer Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher mit PV, §14a-Modulen und einem variablen Tarif kombiniert, kann seine Stromkosten massiv optimieren und die Netzentgelt-Rabatte arbeiten aktiv für einen, statt einfach nur „irgendwo im System zu verschwinden“.

Was heißt das für Dich als PV-Besitzer?

Wenn Du bereits eine PV-Anlage hast oder planst, idealerweise mit Wärmepumpe, Wallbox und/oder Speicher, solltest Du §14a EnWG nicht als „störende Regelung“ sehen, sondern als zusätzlichen Hebel in deiner Wirtschaftlichkeitsrechnung:

  • Du bekommst regulierte Netzentgelt-Rabatte,
  • der Netzbetreiber ist gezwungen, sie über den Lieferanten an Dich weiterzugeben,
  • Du bleibst trotz Steuerung immer mit mindestens 4,2 kW versorgt,
  • und mit Modul 3 kannst Du durch intelligentes Lastmanagement noch mehr herausholen.

Gern schauen wir uns gemeinsam an:

  • Welche steuerbaren Verbraucher bei Dir vorhanden oder geplant sind,
  • welches Modul (1, 2 oder 1+3) zu Deinem Verbrauchsprofil passt,
  • und wie wir Deine PV-Anlage, Deinen Speicher und Deine Wärmepumpe so kombinieren,
    dass Du technisch stabil bist und wirtschaftlich maximal profitierst.

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