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Bild einer PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus mit der Aufschrift "Entfall der 0 % MwSt auf PV-Anlagen ab 2026?"

0 % MwSt. fällt 2026 weg?! Wir sagen Dir ehrlich, was stimmt (Stand Oktober 2025)

In letzter Zeit hören wir immer öfter denselben Satz am Telefon:

„Ich hab gehört, ab 2026 muss ich wieder 19 % Mehrwertsteuer auf die Photovoltaik-Anlage zahlen. Stimmt das? Muss ich jetzt sofort kaufen?“

Diese Aussage sorgt gerade für richtig viel Druck im Markt.

Darum hier unsere klare Antwort aus Sicht eines Installationsbetriebs, der jeden Tag Anlagen plant, montiert und beim Netzbetreiber anmeldet:

Stand heute (Ende Oktober 2025) gibt es keinen automatischen Wegfall der 0 % Mehrwertsteuer für typische private PV-Anlagen unter 30 kWp.

Niemand wird zum 01.01.2026 plötzlich zwangsweise wieder 19 % Umsatzsteuer auf die Solaranlage zahlen.

Jetzt die Details:


1. Worum geht es überhaupt bei dieser „0 % MwSt.“?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland einen Nullsteuersatz auf Photovoltaik. Praktisch heißt das:

  • Modul
  • Wechselrichter
  • Speicher / Batteriespeicher
  • Montagesystem
  • sogar die Montageleistung

…werden mit 0 % Umsatzsteuer abgerechnet, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Das ist kein Rabatt-Gutschein vom Hersteller und keine zeitlich begrenzte „Förderaktion“, sondern eine gesetzliche Regelung im Umsatzsteuergesetz (§12 Abs. 3 UStG). Die wurde eingeführt, um private Haushalte zu entlasten und den Einstieg in Solar zu beschleunigen.

Wichtig: In diesem Paragrafen steht nicht „läuft Ende 2025 aus“. Es gibt kein fest verdrahtetes Ablaufdatum.

Heißt ganz simpel:
Die 0 % sind nicht befristet.
Wenn die Politik sie wieder abschaffen will, müsste der Gesetzgeber das Gesetz aktiv ändern.

Das ist der entscheidende Punkt, den man verstehen muss, um den Rest richtig einzuordnen.


2. Wer bekommt die 0 % Umsatzsteuer überhaupt?

In der Praxis profitieren fast alle privaten Hausbesitzer/innen davon. Die Kriterien sind in der Regel erfüllt, wenn:

  • die Anlage ≤ 30 kWp Leistung hat

  • die PV auf einem Wohnhaus, einer Garage, einem Carport oder in unmittelbarer Nähe installiert wird

  • die Anlage der Versorgung dieses Wohngebäudes dient (Strom fürs Haus, Wärmepumpe, Wallbox etc.)

Das gilt nicht nur für das Dach eines Einfamilienhauses. Auch Mehrfamilienhäuser bzw. vermietete Wohngebäude können darunterfallen. Sogar der Batteriespeicher fällt normalerweise mit in diese 0 %-Logik, wenn er funktional zur PV-Anlage gehört.

Heißt auf gut Deutsch:

  • Normale 8–15 kWp Dachanlage mit Speicher auf einem Einfamilienhaus: in aller Regel 0 % MwSt. auf alles.

  • Speicher-Nachrüstung zu einer bestehenden förderfähigen Anlage: häufig auch 0 %.

  • Riesen-Dachflächen auf Gewerbehallen mit reinem Einspeise-Business-Modell: anderes Thema, da muss man tiefer in die steuerliche Gestaltung rein.

Wenn Du also ein normales Wohnhaus hast und Stromkosten senken willst, ist die Chance sehr hoch, dass Du weiterhin eine Anlage ohne Umsatzsteueraufschlag bekommst.


3. Warum behaupten dann manche Firmen, dass die 0 % ab 2026 wegfallen?

Dafür gibt es ehrlich gesagt zwei Gründe:

Grund 1: Verkaufsdruck.
„Nur noch dieses Jahr steuerfrei sichern!!!“ verkauft sich natürlich besser als „Lass uns das vernünftig planen.“

Wir sehen Kampagnen, die mit genau dieser Angst argumentieren - obwohl aktuell kein gültiger Beschluss existiert, der sagt: „Zum 1. Januar 2026 kommen wieder 19 % drauf.“

Grund 2: Vermischung von Themen.
2026 kommen (bzw. verschärfen sich) tatsächlich ein paar neue Pflichten rund um PV-Anlagen, und viele Leute werfen das in einen Topf. Diese Pflichten betreffen aber Technik und Netzsteuerung, nicht die Mehrwertsteuer.


4. Was ändert sich wirklich rund um Photovoltaik ab 2026?

Hier wird es spannend, denn hier entsteht der Mythos „wird alles teurer“.

4.1. Steuerbarkeit nach §14a EnWG & intelligente Messsysteme

Der Netzbetreiber muss künftig die Möglichkeit haben, Anlagen (z. B. PV, Wallbox, Wärmepumpe) bei Bedarf zu steuern oder in der Leistung zu begrenzen, um das Stromnetz stabil zu halten. Das läuft rechtlich über §14a EnWG und praktisch über intelligente Messsysteme / Steuerboxen / Gateways.

Das sorgt aktuell für Verunsicherung:

  • „Muss ich 2026 eine teure Steuerbox nachrüsten?“
  • „Kommt da nochmal ein Elektriker, baut mir was in den Schaltschrank und stellt mir dann eine Rechnung hin?“

„Kostet mich das plötzlich mehrere hundert Euro extra?“

Und hier kommt jetzt der wichtige Unterschied zwischen „irgendwer installiert dir PV“ und „Autaris installiert dir PV“:

Wir bauen unsere Anlagen heute schon nach aktuellem Stand §14a-ready.
Heißt konkret:

  • Wir planen den Zählerplatz / den Schaltschrank von Anfang an so, wie ihn der Netzbetreiber haben will.
  • Wir berücksichtigen die künftig geforderte Steuerbarkeit (Lastmanagement / Abrufbarkeit) von Anfang an, statt sie später umständlich nachrüsten zu müssen.
  • Wir legen die notwendigen Schnittstellen sauber an und platzieren die Komponenten so, dass der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber später einfach andocken kann.

Ganz wichtig für Dich als Kunde:
👉 Bei Autaris Energy entstehen Dir dafür keine zusätzlichen Mehrkosten.
Du bekommst die PV-Anlage inklusive dieser Vorbereitung.

Das ist genau der Teil, den viele Anbieter NICHT aktiv mitliefern (zumindest nicht ohne Aufpreis). Und genau deshalb entsteht draußen dieser Eindruck von „PV wird 2026 richtig teuer“. Viele kalkulieren aktuell noch ohne §14a-Umsetzung und holen das dann später beim Kunden nach, separat berechnet.

Wir nicht. Bei uns ist das drin.

4.2. Begrenzung der Einspeisung (z. B. 60 %-Regel)

In Situationen ohne vollständige Fernsteuerbarkeit darf eine Anlage ggf. nicht die volle Generatorleistung ins Netz drücken. Häufig fällt hier die Zahl „60 % Einspeiseleistung“.

Für den Eigenheimbesitzer mit Speicher ist das selten kritisch:

  • Strom, den Du nicht einspeist, landet im Speicher.
  • Der gespeicherte Strom ersetzt später teuren Netzstrom.
  • Sprich: Wirtschaftlich gewinnt Dein Haushalt trotzdem.

Und weil wir die Steuerbarkeit vorbereiten, sind unsere Anlagen grundsätzlich so aufgestellt, dass sie die Vorgaben des Netzbetreibers erfüllen können. Das reduziert das Risiko, dass Du ausgebremst wirst.

4.3. Einspeisevergütung sinkt weiter

Die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde sinkt schrittweise. Das macht Volleinspeisung (also reines „verkaufen“) weniger attraktiv, aber Eigenverbrauch umso spannender:

  • Wärmepumpe tagsüber mit Solarstrom laufen lassen
  • E-Auto in der eigenen Einfahrt laden
  • Haushalt selbst versorgen statt teuer zukaufen

Auch hier gilt wieder: Mit Speicher wird Dein Eigenverbrauch massiv besser.


5. Gibt es ein festes Ablaufdatum für die 0 % MwSt.?

Aktuell: nein.

Der Nullsteuersatz ist im Gesetz als dauerhafte Regel verankert. Es steht dort kein Datum wie „gilt nur bis 31.12.2025“. Wenn der Gesetzgeber das wieder ändern möchte, müsste das politisch beschlossen und durchs Parlament gebracht werden.

Stand Ende Oktober 2025 liegt uns kein Beschluss vor, der die 0 %-Regel für typische private Anlagen bis 30 kWp zum 01.01.2026 aufhebt.

Noch mal klar auf den Punkt:

Es gibt zurzeit keinen Stichtag 01.01.2026, an dem automatisch wieder 19 % Umsatzsteuer auf typische private PV-Anlagen fällig wird.


6. Soll ich jetzt sofort unterschreiben - oder kann ich in Ruhe planen?

Unsere ehrliche Einschätzung als Handwerksbetrieb:

Gute Gründe, nicht ewig zu warten:

  • Jede kWh aus eigener PV musst Du nicht mehr teuer beim Energieversorger einkaufen. Das wirkt sofort auf deine Stromrechnung.
  • Die Einspeisevergütung wird bei Inbetriebnahme für viele Jahre festgeschrieben. Wer früher ans Netz geht, sichert sich frühere Konditionen.
  • Ab 2026 kommen Steuerbarkeit / Smart Meter / §14a-Themen überall stärker auf den Tisch. Viele Betriebe werden das dann plötzlich „on top“ abrechnen.

Genauso wichtig:

  • Du musst Dich NICHT von der Aussage „sonst zahlst du wieder 19 % Steuer!“ unter Druck setzen lassen. Diese Drohkulisse ist so, Stand Oktober 2025, schlicht nicht korrekt.

Unterm Strich:
Wer sowieso PV will, profitiert meist von „jetzt umsetzen“ - aber bitte mit einer Anlage, die technisch zukunftssicher aufgestellt ist, nicht mit einem Schnellschuss ohne §14a-Konzept.


7. Unser Fazit

  1. Die 0 % MwSt. (Nullsteuersatz) für typische private PV-Anlagen unter 30 kWp gelten weiterhin. Es gibt kein automatisch festgelegtes Ende zum 01.01.2026.

  2. Was sich ab 2026 verschärft, betrifft vor allem Netztechnik (Steuerbarkeit, Lastmanagement, Messkonzepte), nicht die Umsatzsteuer.

  3. Viele am Markt kalkulieren diese Technik NICHT sauber mit und verkaufen dann später Nachrüstpakete.

  4. Wir bei Autaris Energy bauen unsere Anlagen bereits heute nach aktuellem Stand §14a-ready und bereiten alles für den Netzbetreiber vor. Die notwendigen Komponenten und Schnittstellen platzieren wir direkt im Schaltschrank. Für Dich entstehen dadurch keine Mehrkosten.

  5. Ergebnis: Deine Anlage ist ab Tag 1 netzbetreiberfreundlich, zukunftssicher und bereit für die kommenden Vorgaben.

  6. Speicher + Eigenverbrauch bleiben wirtschaftlich der größte Hebel. Einspeisen ist nett, aber Autarkie spart am meisten.


8. FAQ: die häufigsten Fragen, die wir gerade bekommen

„Gilt die 0 % MwSt. auch für den Speicher?“
In der Regel ja, solange der Speicher der begünstigten PV-Anlage zugeordnet ist. Das prüfen wir im Angebot.

„Baut ihr mir die Steuerbox erst nächstes Jahr ein und stellt sie dann separat in Rechnung?“
Nein. Wir planen die Anlage von Anfang an §14a-ready, legen die entsprechenden Anschlüsse an, integrieren das sauber im Schaltschrank und übergeben alles netzbetreiberkonform. Dieser Teil ist bei uns bereits inklusive.

„Heißt das, meine Anlage ist dann schon steuerbar nach §14a?“
Deine Anlage ist so vorbereitet, dass der Netzbetreiber andocken kann bzw. die Steuerbarkeit umgesetzt werden kann. Zum heutigen Zeitpunkt ist die Umsetzung seitens des Netzbetreibers jedoch noch nicht weit verbreitet.

„Kommt die 19 % Mehrwertsteuer ab 2026 zurück?“
Stand Ende Oktober 2025 liegt kein Beschluss vor, der den Nullsteuersatz für typische Hausdachanlagen zum 01.01.2026 beendet.

„Ich hab schon PV ohne Speicher. Könnt ihr mir einen Speicher §14a-ready nachrüsten?“
In vielen Fällen ja. Wir schauen uns den bestehenden Schaltschrank, den vorhandenen Zählerplatz und die Netzbetreiberanforderung an und sagen Dir ehrlich, ob das sauber integrierbar ist.


9. Dein nächster sinnvoller Schritt

Was Du wirklich brauchst, ist keine Panik-Headline, sondern eine ehrliche technische Einschätzung Deines Hauses.

Wir klären mit Dir:

  • Dach, Ausrichtung, Verschattung → realer Jahresertrag, nicht Prospektwerte
  • Speichergröße, die wirtschaftlich wirklich Sinn macht (und nicht „wir hauen mal 15 kWh rein, wird schon passen“)
  • Wärmepumpe / E-Auto / Haushaltslast → wie viel Eigenverbrauch Du wirklich schaffen kannst
  • Netzbetreiber-Vorgaben → welche §14a-Anforderungen gelten bei Dir konkret
  • Schaltschrank-Situation → ist alles normgerecht vorbereitet oder müssen wir aufräumen

Wenn Du Interesse hast, sag uns einfach Deinen Jahresstromverbrauch und den Standort des Objekts. Dann rechnen wir Dein Dach durch und sagen Dir ehrlich, ob „sofort bauen“ oder „Anfang 2026 reicht völlig“ für Dich besser ist. ☀️⚡

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